Tierschutz-Quiz

Frage 8 / 10

Das Kupieren (Abschneiden) der Schweineschwänze in der Mast ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Wie hoch ist der Prozentsatz der abgeschnittenen Schwänze?

Auflösung

Aus einer Ausnahme (EU und deutsches Recht) wurde der Regelfall. Schweine, die in beengten, ungeeigneten Haltungseinrichtungen leben, knabbern sich gegenseitig an den Schwänzen. Es entstehen schwere Verletzungen und Entzündungen, die zum Tod führen können. Schneidet man die Schwänze einfach ab, ist das Grundproblem der schlechten Haltung zwar nicht gelöst, das Problem für den Landwirt aber schon. Die Aussage: „Ich habe es versucht, aber es klappt nicht“ reicht als Begründung für eine Ausnahmegenehmigung aus.

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