Amtstierärzte/innen sind für den Tierschutz zuständig. Sie sollen sich an dem Qualzuchtgutachten orientieren, aber rechtlich festgelegt hat die Bundesregierung die Beurteilungen im Gutachten leider nicht. Sie hätte mit einer Verordnung Rechtssicherheit schaffen können. Amtstierärzte/innen müssen daher jeden Einzelfall, den sie maßregeln, vor Gericht vertreten, wenn die Züchter sich gegen ein Zuchtverbot wehren.